Schnelltests für Unternehmen

Mit Antigen-Tests den Betrieb am Laufen halten

 Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter - halten Sie Ihr Büro oder Ihren Betrieb am Laufen mit kontinuierlichen und simplen Antigen Schnelltests. Zertifizierte und zugelassene Tests weisen SARS-CoV-2 innerhalb von 15 Minuten zuverlässig nach. Im geschäftlichen Umfeld ist es unerlässlich, dass sich Mitarbeiter schnell und einfach selber testen können, um den Betrieb nicht zu gefährden.


List Grid

Anbieter:
Lissner Qi GmbH
Einheit:
25 St
Darreichungsform:
Test
PZN:
17257051
Ihr Preis:
87,50€¹
Verfügbarkeit:
 vorübergehend nicht lieferbar

Anbieter:
Lissner Qi GmbH
Einheit:
50 St
PZN:
08070603
Ihr Preis:
175,00€¹
Verfügbarkeit:
 vorübergehend nicht lieferbar

Anbieter:
Lissner Qi GmbH
Einheit:
100 St
PZN:
08070610
Ihr Preis:
350,00€¹
Verfügbarkeit:
 vorübergehend nicht lieferbar

Anbieter:
Lissner Qi GmbH
Einheit:
200 St
PZN:
08070626
Ihr Preis:
700,00€¹
Verfügbarkeit:
 vorübergehend nicht lieferbar

Anbieter:
HANGZHOU LAIHE BIOTECH LTD., CO.
Einheit:
500 St
PZN:
08070655
Ihr Preis:
3.675,00€¹
Verfügbarkeit:
 vorübergehend nicht lieferbar

Anbieter:
HANGZHOU CLONGENE BIOTECH CO.
Einheit:
200 St
PZN:
08070684
Ihr Preis:
171,00€¹
Verfügbarkeit:
 vorübergehend nicht lieferbar

Anbieter:
HANGZHOU CLONGENE BIOTECH CO.
Einheit:
500 St
PZN:
08070690
Ihr Preis:
585,00€¹
Verfügbarkeit:
 vorübergehend nicht lieferbar
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Arbeitsschutzverordnung schreibt Testpflicht in Unternehmen vor

Seit dem 20. April 2021 schreibt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vor, dass Unternehmen ihren Angestellten ein Mal pro Woche ein Corona Testangebot machen. Bei Arbeitnehmern die besonders gefährdet sind, z.B. durch physischen Kundenkontakt, muss zwei Mal pro Woche ein Testangebot durch den Arbeitgeber erfolgen. Diese Schnelltests sind eine notwendige Ergänzung zum betrieblichen Infektionsschutz. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärt: „So können wir Infektionsketten verhindern, Gesundheit schützen und letztlich Betriebsschließungen vermeiden. Diese neue Pflicht ist nötig geworden, damit wirklich alle Beschäftigten im Betrieb ein Testangebot erhalten“.

 

Mit regelmäßigen Antigen-Tests den Betrieb am Laufen halten

Halten Sie Ihr Büro oder Ihren Betrieb am Laufen und schützen Sie sich sowie Ihre Mitarbeiter - mit kontinuierlichen und simplen Antigen Schnelltests. Zertifizierte und zugelassene Tests weisen SARS-CoV-2 innerhalb von 15 Minuten zuverlässig nach. Im geschäftlichen Umfeld ist es unerlässlich, dass sich Mitarbeiter schnell und einfach selber testen können, um den Betrieb nicht zu gefährden.

 

Vorteile von Antigen-Schnelltests in Unternehmen

Ein Corona Antigen-Schnelltest kann Infizierte mit dem Corona Virus früher identifizieren und andere Mitarbeiter schützen. Aus Studien geht hervor, dass Infizierte die höchste Virus Last haben, bevor die Symptome der Krankheit ausbrechen, sprich bevor sie etwas von der Krankheit bemerken. So können Mitarbeiter sich leicht untereinander anstecken, ohne etwas zu merken. Der Covid-19 Antigen-Schnelltest gibt schnelle Antworten und zwischen Probenentnahme und Ergebnis vergehen nur 15 Minuten!

 

Zugelassen durch BfArM

Unsere vermittelten Antigen-Tests sind durch das BfArM nach §11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 zugelassen. Die Tests werden mit einem einfachen Nasenabstrich (ca. 2 cm tief) durchgeführt.

Schützen Sie Ihre Beschäftigten, Ihre Kundschaft und sich selbst.

 

Gründe für Schnelltests in Ihrem Unternehmen:

 

  • Sichern Sie die Betriebsfähigkeit Ihres Unternehmens
  • Schützen Sie sich, Ihre Mitarbeiter sowie Ihre Kunden vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2
  • Teil eines ordentlichen Hygienekonzeptes
  • Regelmäßiges Testen ist ein zentraler Bestandteil zur Wiederaufnahme des Kundenbetriebs
  • Geben Sie Ihren Mitarbeitern ein Gefühl der Sicherheit und Kontrolle
  • Zeigen Sie Wertschätzung

 

Die BfArM zertifizierten Antigen Laientests lassen sich ohne Probleme im Betrieb durchführen. So können Unternehmen Ihren Mitarbeitern z.B. einmal pro Woche einen Schnelltest übergeben, der komplett ohne medizinisches Personal durchführbar ist. Komplizierte Terminvereinbarungen und Wartezeiten in Testzentren entfallen. Dadurch kann schnell und einfach die Infektionskette unterbrochen werden.

 

 

Fragen und Antworten zu Corona Selbst-Tests in Unternehmen

 

Welche Test Verpflichtungen habe ich als Arbeitgeber?

Arbeitgeber sind mit der Änderung der Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ihren Angestellten die nicht im Homeoffice arbeiten, einmal pro Woche einen Corona Test anzubieten. Beschäftigte mit einem erhöhten Infektionsrisiko sollen zwei Mal pro Woche ein Testangebot erhalten.

Mitarbeiter mit Kundenkontakt sind verpflichtet dieses Angebot auch anzunehmen. Auf Wunsch des Mitarbeiters, müssen Arbeitgeber eine Bescheinigung über das tagesaktuelle Testergebnis ausstellen, die dem von der Gesundheitsverwaltung zur Verfügung gestellten Muster entspricht.

 

Was bedeutet Kundenkontakt?

Darunter versteht sich der direkte, sprich unmittelbare physische Kontakt mit dem Kunden während der Tätigkeit.

 

Wer trägt die Kosten für die COVID-19 Selbsttests in Unternehmen?

Die Kosten für die Corona Selbsttests müssen vom Arbeitgeber getragen werden.

 

Welche Qualitätskriterien sind für den Kauf von Corona Schnelltests zu beachten?

Kaufen Sie ausschließlich Corona Antigen-Tests, die für die Eigenanwendung durch Laien (sog. Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 vom BfArM eine Sonderzulassung erhalten haben. Bei Apoase werden ausschließlich BfArm zertifizierte Selbsttests angeboten, die für diesen Zweck zulässig sind.

 

Wie funktioniert der Corona Test für die Mitarbeiter?

Die Anwendung der Corona Selbsttests erfolgt typischerweise wie folgt:

  1. Probenentnahme aus der Nase
  2. Teststäbchen in der Behältnis mit der Flüssigkeit einführen und drehen
  3. Drei Tropfen der Probenflüssigkeit auf den Teststreifen des Testkits geben
  4. Nach 15 Minuten Testergebnis auf dem Testkit ablesen

 

Zählt die Zeit für den Corona Selbsttest zur Arbeitszeit?

Wenn der Test vom Arbeitgeber angeordnet und notwendig ist, zählt der Test zur Arbeitszeit. Bei einem freiwilligen Test zählt es nicht zur Arbeitszeit.

 

Muss auch Teilzeit- und Aushilfskräften ein Corona Test Angebot unterbreitet werden?

Ja. Die Testpflicht gilt für jeden Mitarbeiter unabhängig von seinem vertraglichen Arbeitseinsatz.

 

Inwiefern muss ich das Testen im Betrieb dokumentieren?

Es wird empfohlen, ein Testkonzept für den Betrieb anzulegen, welches die CoV-2 Tests  innerhalb des Unternehmens dokumentiert. Dieses Konzept kann folgende Punkte enthalten:

  • Ermittlung des monatlichen Corona-Selbsttest Bedarfs und dessen Beschaffung
  • Festlegung der Testmodalitäten sowie Testintervalle
  • Festlegung personeller und struktureller Voraussetzungen
  • Vorgehensweise bei einem positiven Testergebnis (ggf. Meldung ans Gesundheitsamt)
  • Dokumentation (ggf. Einverständniserklärung der Arbeitnehmer, verwendete Point-of-Care-Antigen-Tests und dessen Hersteller)

 

Muss den Arbeitnehmern eine Bescheinigung über das Testergebnis ausgestellt werden?

Insofern der Test unter Aufsicht stattfindet und die Anforderungen an die Beaufsichtigung und Bescheinigung nach § 6b (2) Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung eingehalten sind, müssen Arbeitgeber/innen auf Wunsch der Mitarbeiter eine Bescheinigung über das Testergebnis ausstellen.

 

Kann der Corona-Schnelltests die Quarantäne aufheben?

Nein. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel von einer Reise in ein Risikogebiet zurückkehrt, gelten auch trotz eines Corona Antigen-Schnelltests die Quarantänevorschriften. Nur ein negativer PCR-Test, der durch ein Labor ausgewertet wurde, kann die Quarantäne verkürzen, wenn er nach dem 5. Quarantänetag durchgeführt wird. 

 

Was passiert, wenn die Testpflicht nicht eingehalten wird?

Die Arbeitsschutzbehörden der Länder kontrollieren die Einhaltung der Corona Testpflicht in Unternehmen. Die Nichteinhaltung des Test Angebots stellt gem. § 27 Abs. 3 Nr. 7a 2. InfSchMV (Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann ein Bußgeld von bis zu 30.000€ drohen.

 

Gibt es eine Meldepflicht bei einem positiven Testergebnis?

Ja. Es muss ein PCR-Test veranlasst werden, um das Ergebnis zu überprüfen und der Mitarbeiter muss sich in Quarantäne begeben. Kontakte müssen geprüft und ebenfalls nachvollzogen werden. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt.

 

Zuverlässige, schnelle Lieferung - Wir arbeiten mit Lagerware

Uns ist es wichtig, dass die bestellte Ware auch in größeren Mengen zuverlässig und zeitnah bei Ihnen ankommt, sodass sie Ihren Mitarbeitern vorschriftsmäßig ein geeignetes Corona Testangebot machen können. Um das zu gewährleisten, arbeiten wir ausschließlich mit Lagerware. Sollten Sie eine größere Antigen-Selbsttest Menge über einen längeren Zeitraum benötigen, kontaktieren Sie uns gern und wir unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot. Gern stehen wir beratend zur Seite und helfen Ihnen sich für Ihr Testkonzept auszustatten.

 

Corona Schnelltests für Baustellen

Als Health & Safety Coordinator auf Baustellen müssen Sie stets für ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Beteiligten sorgen. Seit Beginn der Corona Pandemie haben sich auf Großbaustellen vor allem PCR-Tests als zuverlässige Waffe gegen "Ausbruchscluster" bewährt. Durch die jetzigen, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zertifizierten Laien-Tests können sich auf Baustellen Mitarbeiter selber testen und ein Ergebnis innerhalb von 15 Minuten erhalten.

Bestellen Sie jetzt direkt online für Ihren Betrieb und kontaktieren Sie uns per E-Mail für ein persönliches Angebot und Kauf auf Rechnung.

 

Covid Schnelltest für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe tragen als Arbeitgeber eine hohe Verantwortung für ihre Arbeitnehmer und auch für ihre Kunden. Schnell- und Selbsttests können hier einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit leisten. Oft arbeiten Mitarbeiter nah zusammen, weshalb das Risiko einer Ansteckung hoch ist. Durch regelmäßige Tests kann auch hier Abhilfe geschaffen werden und ein sicheres Gefühl während der Arbeit gewährleistet werden. 

 

Beratung beim Aufbau von betrieblichen Testzentren

Der Aufbau größerer Testzentren, z.B. um mehrere Wochen am Stück alle MitarbeiterInnen zu testen, lassen sich durch Antigen Schnelltests sehr preiswert umsetzen. Für die Durchführung der Tests ist kein medizinisches Personal notwendig und die Kosten liegen weit unter denen der Labor PCR-Tests. Nur bei positiven Meldungen müssen zur Absicherung anschließend PCR-Tests durchgeführt werden.

Wir helfen bei der Durchführung und Beschaffung der benötigten Infrastruktur betrieblicher Testzentren.

 

Corona Schnelltests für Institutionen, Kitas & Co.

Nasale durchgeführte Antigentests bieten im Rahmen der regelmäßigen Durchführung prophylaktischer Coronatests ein besonders anwenderfreundliches und sicheres Verfahren. Durch ihre einfache Handhabung wird auch nicht-medizinischem Personal ein professioneller Einsatz ermöglicht. Sorgen Sie für ein sicheres Gefühl durch regelmäßige Tests in Kitas, Schulen und Facheinrichtungen. Schulen dürfen schon seit Dezember 2020 Covid-19 Schnelltests beziehen um damit eine anwenderfreundliche und schmerzfreie Lösung für Lehrkräfte um die Infektionsgefahr stark zu reduzieren.

 

Corona-Screening in Pflegeeinrichtungen

Um das Risiko einer SARS-CoV-2-Virusinfektion und deren allmähliche Ausbreitung zu verringern, müssen Bewohner und Pflegekräfte jetzt regelmäßig Schnelltests in stationären und ambulanten Einrichtungen durchführen. Der Nasencoronatest bietet in dieser Hinsicht eine angenehme Abwechslung, was bedeutet, dass er eine sanftere Methode für die Bewohner ist, insbesondere wenn er regelmäßig durchgeführt wird. Seit dem 27. Januar 2021 können Pflegeeinrichtungen Antigen-Tests unabhängig beschaffen. Dafür muss das Testkonzept der zuständigen Behörde des öffentlichen Gesundheitswesens vorgelegt werden, die auf dieser Grundlage die Anzahl der zulässigen Antigentests bestimmt. Jeder Bewohner kann bis zu 30 Antigentests pro Monat durchführen. Die von BfArM im Rahmen der Testbestimmungen aufgeführten Antigentests sind erstattungsfähig und können der Vereinigung der gesetzlichen Krankenversicherungsärzte in Rechnung gestellt werden.